Informationen gemäß der EU-Verordnung 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (SFDR)
Die Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (Sustainable Finance Disclosure Regulation, SFDR) verpflichtet Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater zu Transparenz bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken und nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen in ihren Prozessen.
Als Versicherungsmakler im Sinne der Verordnung erfüllen wir hiermit unsere Offenlegungspflichten.
Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen in den Bereichen Umwelt (Environmental), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) – sogenannte ESG-Faktoren –, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert einer Anlage oder eines Versicherungsprodukts haben könnte.
Bei der Versicherungsberatung und -vermittlung berücksichtigen wir Nachhaltigkeitsrisiken wie folgt:
Die ASW südwest Assekuranz- und Finanzierungsvermittlungsservice GmbH berücksichtigt derzeit nicht die nachteiligen Auswirkungen von Anlageentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren im Sinne des Art. 4 der Verordnung (EU) 2019/2088.
Als Kleinunternehmen mit weniger als drei Mitarbeitern, die sich mit Versicherungsanlageberatung befassen, nehmen wir die Möglichkeit des Verzichts gemäß Art. 4 Abs. 5 SFDR in Anspruch. Die Gründe hierfür liegen insbesondere in der derzeitigen Unternehmensgröße und den damit verbundenen begrenzten Ressourcen für die systematische Erhebung und Auswertung der erforderlichen Daten.
Wir überprüfen diese Entscheidung regelmäßig und werden die nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen berücksichtigen, sobald die erforderlichen Voraussetzungen gegeben sind.
Unsere Vergütung besteht aus Provisionen (Courtagen), die von den Produktanbietern (Versicherungsunternehmen) gezahlt werden. Die Höhe der Vergütung ist unabhängig davon, ob ein Produkt Nachhaltigkeitsmerkmale aufweist oder nicht.
Unsere Vergütungspolitik steht im Einklang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken. Es bestehen keine Anreizstrukturen, die einer Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken entgegenstehen.
Die SFDR unterscheidet bei Finanzprodukten zwischen verschiedenen Kategorien:
Im Rahmen unserer Beratung informieren wir unsere Kunden über die jeweilige Einstufung der empfohlenen Produkte und stellen die entsprechenden vorvertraglichen Informationen zur Verfügung.
Im Rahmen unseres Beratungsprozesses erfragen wir die Nachhaltigkeitspräferenzen unserer Kunden. Dabei unterscheiden wir, ob und inwieweit unsere Kunden bei ihren Versicherungs- und Finanzentscheidungen ökologische, soziale oder Governance-Aspekte berücksichtigt wissen möchten.
Die ermittelten Präferenzen fließen in unsere Produktempfehlungen ein, soweit entsprechende Produkte am Markt verfügbar sind.
Für Fragen zu unseren Nachhaltigkeitspflichten und zur Berücksichtigung von ESG-Kriterien stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
ASW südwest Assekuranz- und Finanzierungsvermittlungsservice GmbH
Lise-Meitner-Straße 4, 60486 Frankfurt am Main
Telefon: +49 (0) 69 970 65 – 223
E-Mail: info@asw-suedwest.de
Diese Informationen werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf aktualisiert.
Stand: Mai 2026